AGBS
Allgemeine Vermietbedingungen (AGB)
Georg Hartl Rentals GmbH Wiedner Gürtel 9-13 1100 Wien
(nachfolgend ‚Hartl Rentals‘,oder Georg Hartl Rentals GmbH genannt)
Stand 26.07.2023
A: Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend zu behandeln. Er hat alle für die Benutzung eines derartigen Fahrzeuges maßgeblichen Vorschriften (insbesondere das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung) zu beachten und während der Mietdauer regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug auch weiterhin in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet. Vor Fahrtantritt hat sich der Mieter mittels des im Fahrzeug befindlichen Betriebshandbuches über die richtige Bedienung des Fahrzeuges zu informieren und die diesbezüglichen Vorschriften und Empfehlungen einzuhalten (insbesondere regelmäßige Prüfung des ausreichenden Standes von Motoröl, Kühlflüssigkeit und sonstigen Betriebsmitteln).
- Bei Fahrzeugübernahme bereits bestehende Schäden am Fahrzeug sind vom Mieter, sofern diese nicht auf dem Mietvertrag bereits verzeichnet sind, dem Vermieter sofort, also vor Fahrtantritt, zu melden. Meldet der Mieter derartige Schäden nicht sofort, gelten diese als von ihm verursacht, sofern er nicht das Gegenteil beweist (diese Beweislastumkehr gilt nicht, wenn der Mieter Verbraucher i.S.d. Konsumentenschutzgesetzes ist).
- Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte für die jeweilige Fahrzeugmarke bis zu einer voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von EUR 100 beauftragen. Darüber hinaus ist im Schadenfall vom Mieter ausnahmslos vor jeglicher Beauftragung von Reparaturen das Einvernehmen mit Hartl Rentals herzustellen.
- Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (inkl. Hybrid-Fahrzeuge) werden dem Mieter mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses ebenso mit einem vollen Kraftstofftank zurückzustellen. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgestellt, wird Hartl Rentals die Betankung durch eigene Mitarbeiter durchführen und dem Mieter dafür einen fixen Kostenbetrag pro Liter fehlenden Kraftstoffs in Rechnung stellen. Die Höhe dieses fixen Kostenbetrages pro Liter wird von Hartl Rentals wöchentlich im Voraus unter Berücksichtigung der aktuellen Kraftstoffpreise und der durch die notwendige Nachbetankung entstehenden zusätzlichen Kosten festgelegt. Für den Mieter gilt der Kostenbeitrag in der jeweils zum Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter geltenden Höhe. Diese ist im Mietvertrag angegeben und kann vom Mieter jederzeit in der Hartl Rentals-Station oder telefonisch bei Hartl Rentals erfragt werden.
Betankt werden darf lediglich jene Art von Kraftstoff, die im Betriebshandbuch des Fahrzeuges angeführt ist.
Der Mieter haftet dem Vermieter für jeden durch Falsch-Betankung entstandenen Schaden.
Dies gilt auch, wenn den Mieter an der Falsch-Betankung kein Verschulden trifft.
- Bei Fahrzeugen, die rein elektrisch betrieben werden, wird der jeweilige Ladezustand bei der Übergabe im Mietvertrag erfasst, beträgt jedoch zumindest 80%. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Fahrzeug mit einem entsprechenden Ladestand, mindestens jedoch mit 80% Batterieladung, zurückzugeben. Wird das Fahrzeug mit einem geringeren Ladestand zurückgegeben, kann Georg Hartl Rentals GmbH das Fahrzeug selbst aufladen und wird diesfalls dem Mieter für das Aufladen einen fixen Kostenbetrag pro kWh in Rechnung stellen.
Die Höhe dieses fixen Kostenbetrags pro kWh wird von Georg Hartl Rentals GmbH wöchentlich im Voraus unter Berücksichtigung der aktuellen Strompreise und der durch das notwendige Aufladen entstehenden zusätzlichen Kosten festgelegt.
Für den Mieter gilt der Kostenbeitrag in der jeweils zum Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter geltenden Höhe.
Diese ist im Mietvertrag angegeben und kann vom Mieter jederzeit in der Georg Hartl Rentals GmbH Station oder telefonisch bei Georg Hartl Rentals GmbH erfragt werden.
- Beim Aufladen eines Elektro
fahrzeuges muss der Mieter alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um einen Brand oder einen sonstigen Schaden sowohl am Fahrzeug als auch an der Ladeeinrichtung zu verhindern. Der Mieter hat insbesondere sicherzustellen, dass die Ladeeinrichtung in einem technisch einwandfreien Zustand ist und ordnungsgemäß betrieben wird.
B: Benutzung des Fahrzeuges
- Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Insbesondere darf das Fahrzeug nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern gegen Entgelt, zu motorsportlichen Zwecken (insbesondere Rennen), zur Beförderung von gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts strafbar sind, oder zur Weitervermietung verwendet werden.
- Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nur auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu benutzen und es insbesondere nicht im Gelände oder auf nicht befestigten Straßen zu benutzen.
- Der Mieter darf das Fahrzeug nur selbst lenken. Eine Überlassung des Fahrzeuges an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Georg Hartl Rentals GmbH zulässig.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und insbesondere die technischen Regeln sowie die Bestimmungen zur Pflege des Fahrzeuges zu beachten.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überhitzung, Überlastung und sonstigen schädlichen Einflüssen zu schützen. Er hat das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen und alle vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
C: Rückgabe des Fahrzeuges
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug am Ende der Mietzeit am vereinbarten Ort während der normalen Geschäftszeit von Georg Hartl Rentals GmbH zurückzugeben.
- Eine Rückgabe des Fahrzeuges außerhalb der normalen Geschäftszeit von Georg Hartl Rentals GmbH ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit Georg Hartl Rentals GmbH zulässig.
- Das Fahrzeug gilt erst als zurückgegeben, wenn es Georg Hartl Rentals GmbH tatsächlich übergeben wurde und der Fahrzeugschlüssel sowie alle Fahrzeugpapiere an Georg Hartl Rentals GmbH übergeben wurden.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Eventuelle Schäden oder Verschlechterungen des Fahrzeuges hat der Mieter Georg Hartl Rentals GmbH zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn an dem Schaden oder der Verschlechterung kein Verschulden trifft. Dies gilt nicht für Verschlechterungen, die auf den vertragsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges zurückzuführen sind.
- Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges hat der Mieter Georg Hartl Rentals GmbH für jeden angefangenen Tag der Verspätung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagesmietzinses zu zahlen. Das Recht von Georg Hartl Rentals GmbH, weiteren Schadensersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
D: Unfälle, Schäden, Diebstahl
- Bei Unfällen, Diebstahl, Wildschäden, Brand oder sonstigen Schäden ist unverzüglich die Polizei hinzuziehen. Der Mieter ist verpflichtet, den Schaden unverzüglich Georg Hartl Rentals GmbH zu melden und eine ausführliche schriftliche Meldung samt Unfallskizze anzufertigen. Diese Meldung muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
- Der Mieter ist verpflichtet, bei Unfällen oder sonstigen Schäden alle zumutbaren Maßnahmen zur Feststellung des Schadens und zur Minderung des Schadens zu ergreifen. Im Falle eines Unfalls hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass alle Beweise gesichert und der Hergang lückenlos dokumentiert wird. Die Unfallstelle darf nicht verlassen werden, bevor alle zur Aufklärung des Unfalls notwendigen Feststellungen getroffen worden sind oder eine entsprechende Weisung der Polizei vorliegt.
- Der Mieter haftet gegenüber Georg Hartl Rentals GmbH unbeschränkt für alle während der Mietzeit begangenen Verstöße gegen die vorstehenden Pflichten, soweit ihn ein Verschulden trifft. Bei Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes tritt eine Haftung nur im Falle eines ihm vorwerfbaren Verschuldens ein.
E: Haftung des Mieters, Haftungsausschluss
- Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle während der Mietzeit an dem Fahrzeug entstehenden Schäden und deren Folgen, soweit er nicht nachweisen kann, dass diese Schäden ohne sein Verschulden eingetreten sind.
- Der Mieter haftet Georg Hartl Rentals GmbH für alle Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung des Fahrzeuges entstehen, insbesondere durch Nichteinhaltung der Betriebsanleitung, Überladung, unsachgemäßes Beladen, Befahren nicht dafür geeigneter Straßen, Nichteinhaltung der Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite, Länge), Nichteinhaltung von Durchfahrtsverboten, falsche Betankung oder sonstige Missachtung der technischen Regeln. Dies gilt auch, wenn der Mieter an der unsachgemäßen Benutzung kein Verschulden trifft.
- Die Haftung des Mieters ist ausgeschlossen, wenn der Schaden durch höhere Gewalt oder durch einen Umstand verursacht wurde, der außerhalb des Einflussbereichs des Mieters liegt und von diesem auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte. Dies gilt insbesondere für Schäden, die aufgrund von Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder terroristische Akte entstanden sind.
- Der Mieter haftet Georg Hartl Rentals GmbH für alle von ihm verursachten Schäden an
der Inneneinrichtung des Fahrzeuges. Ausgenommen hiervon sind lediglich Schäden, die auf den vertragsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges zurückzuführen sind.
- Georg Hartl Rentals GmbH haftet nicht für Schäden, die der Mieter durch die Benutzung des Fahrzeuges erleidet, es sei denn, der Schaden wurde von Georg Hartl Rentals GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. In diesem Fall ist die Haftung von Georg Hartl Rentals GmbH auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt beschränkt.
- Die Haftung von Georg Hartl Rentals GmbH für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Die Haftung von Georg Hartl Rentals GmbH für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, die nicht am Fahrzeug selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Georg Hartl Rentals GmbH beruht.
F: Zahlungsbedingungen
- Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis zuzüglich der vereinbarten Nebenkosten und eventueller Zusatzleistungen zu zahlen.
- Der Mietpreis ist für den gesamten Mietzeitraum im Voraus zu entrichten.
- Die Zahlung des Mietpreises und der Nebenkosten erfolgt wahlweise per Kreditkarte, Debitkarte, Banküberweisung oder in bar. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Georg Hartl Rentals GmbH anerkannt wurden.
- Bei Zahlungsverzug ist Georg Hartl Rentals GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
- Im Falle einer Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter ist Georg Hartl Rentals GmbH berechtigt, eine Stornogebühr zu verlangen. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung und beträgt bei einer Stornierung bis zu 48 Stunden vor Mietbeginn 50% des vereinbarten Mietpreises, bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn 100% des vereinbarten Mietpreises.
G: Datenschutz
- Georg Hartl Rentals GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters, die im Rahmen des Mietverhältnisses erhoben werden, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Georg Hartl Rentals GmbH verwendet die personenbezogenen Daten des Mieters ausschließlich zur Abwicklung des Mietverhältnisses. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung oder zur Durchsetzung von Ansprüchen erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.
- Der Mieter hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von Georg Hartl Rentals GmbH gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Darüber hinaus hat er das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten, die Löschung seiner personenbezogenen Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
- Der Mieter hat das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, wenn diese aufgrund eines berechtigten Interesses von Georg Hartl Rentals GmbH erfolgt und der Mieter Gründe für den Widerspruch hat, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.
- Der Mieter hat das Recht, seine Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
H: Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Wien.
- Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.